Auflastung bei einem Kastenwagen

Was sind die Auswirkungen einer Auflastung am Wohnmobil? Welche Vor- und Nachteile entstehen dadurch und wie kann man eine Auflastung umgehen? Wie setzt man eine Auflastung technisch um? All das klären wir in diesem Beitrag.

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Disclaimer:
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte prüfe vor entsprechender Handlung alle Punkte nochmals nach. Fahrzeuge über 7,49 Tonnen Gesamtgewicht wurden nicht berücksichtigt. Stand 08.06.2021.

Die Auflastung am Wohnmobil

Was steht hinter dem Begriff Auflasten?

Wikipedia sagt dazu: „Auflasten ist die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts mit gleichbleibendem Leergewicht bei Fahrzeugen nach deren Zulassung.“  (Quelle: Wikipedia)

Unter einer Auflastung versteht man, dass das zulässige eingetragene Gesamtgewicht oder auch die Achslasten erhöht werden. Zum Beispiel von 3,5 t auf 3,8 t zulässiges Gesamtgewicht.
Dies kann nur in den seltensten Fällen bei gleichbleibendem (realen) Leergewicht erreicht werden, da oft Zusatzbauteile wie eine Zusatzluftfederung eingebaut werden muss.
Hast Du ein Gutachten deines Wohnmobilherstellers, der eine Erhöhung auf z.B. 3,85 Tonnen frei gibt, kannst Du dies auch ohne einen Einbau von Zusatzkomponenten entsprechend umschreiben lassen.

Warum muss oder sollte ich überhaupt auflasten?

Die gute Nachricht zuerst: müssen tust Du gar nichts 🙂
Wenn Du mit dem Gewicht deines Wohnmobils inklusive den Achslasten gut klar kommst und unter dem zulässigen Gesamtgewicht bleibst, z.B. 3,5 Tonnen, musst Du nicht auflasten. Hier macht eine Auflastung an deinem Wohnmobil keinen Sinn.
Eine Auflastung macht nur dann Sinn, wenn Du das eingetragenen Gesamtgewicht nicht einhalten kannst.

Beispiel:
Dein Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg und ein Leergewicht von 3100 kg. Du packst für den Urlaub, füllst die Tanks, nimmst 3 weitere Mitfahrer sowie Equipment mit und gehst mit deinem Wohnmobil auf die Waage. Diese zeigt 3700 kg an: 200 kg über dem zulässigen Gesamtgewicht und somit überladen.

Kann man das Wohnmobil auch Ablasten?

Auch das Ablasten ist natürlich möglich. Hast Du ein Fahrzeug, das bereits ein zulässiges Gesamtgewicht von z.B. 3,85 Tonnen hat, kannst Du dies auch auf 3,5 Tonnen ablasten und bei Bedarf später auch wieder auf 3,85 Tonnen auflasten.

Ablasten kannst Du auch für die jeweiligen Achslasten bei gleichbleibendem zulässigem Gesamtgewicht. Der Vorteil hier ist, dass Du günstigere Reifen fahren kannst. Mehr dazu findest Du in unserem Beitrag zur 18 Zoll Bereifung.

Maut Wohnmobil

Wie wird die Maut für dein Wohnmobil berechnet und wo erfolgt eine Erhöhung ab dem 01.01.2023? Das klären wir in diesem Beitrag.

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Achslasten, Gesamtgewicht und Leergewicht im Wohnmobil

Was bedeutet Achslast?

Die Achslast ist das Gewicht, welches maximal auf der Achse des Fahrzeugs lasten darf. Achte bei deinem Wohnmobil besonders auf die jeweiligen Achslasten – denn nicht nur das zulässige Gesamtgewicht sollte mit deinem Fahrzeugschein übereinstimmen.
Bei teilintegrierten Wohnmobilen ist es oft so, dass sich im Heck eine sehr große Heckgarage befindet. Fokussierst Du die Zuladung auf diesen Bereich, kann es je nach Fahrzeug mit der Hinterachslast eng werden – und das Fahrzeug ist ungleichmäßig beladen

Tipp: Kontrolliere immer das Gesamtgewicht sowie die vordere und hintere Achslast und bei einer zusätzlichen dritten Achse auch die dritte Achslast.

Was versteht man unter dem Begriff zulässiges Gesamtgewicht?

Unter zulässiges Gesamtgewicht versteht man, die technisch zulässige Gesamtmasse des Wohnmobils. Diese setzt sich aus Leergewicht und Zuladung zusammen. 

Wo finde ich die Angaben zu den Achslasten und dem zulässigen Gesamtgewicht?

Die Angaben zu den Achslasten findest du im Fahrzeugschein oder auf der Plakette im Motorraum (Fiat Ducato).

Fahrzeugschein:
Punkt F1: Technisch zulässiges Gesamtgewicht in kg
Punkt 7.1: Vorderachslast in kg
Punkt 7.2: Hinterachslast in kg

Motorraumplakette:
Ganz oben: Zulässiges Gesamtgewicht
1-: Vorderachslast in kg
2-: Hinterachslast in kg

Was bedeutet "Masse im fahrbereiten Zustand"?

Starten wir mit dem Gewichtsursprung – der Masse im fahrbereiten Zustand. Diese Berechnungen ist durch gültige Normen und Gesetze standarisiert – jeder Hersteller legt aber gewisse Dinge im legalen Rahmen unterschiedlich aus und nutzt meist eine Toleranz von +- 5%.
Wichtig ist hier, dass Du die fahrbereite Masse nicht als Berechnungsgrundlage nutzen darfst, sie stellt kein Leergewicht dar und beinhaltet keine Zusatzausstattungen.

Die Masse im fahrbereiten Zustand umfasst grundsätzlich:

  1. Leergewicht des Fahrzeuges mit der Serienausstattung
  2. ein Fahrer mit 75kg Körpergewicht
  3. Kraftstofftank ist zu 90% gefüllt
  4. gefüllter Wassertank mit reduziertem Volumen (20l)
  5. eine gefüllte Alugasflasche (11kg)
  6. Werkzeug, Reifenreparatur-Set und Kabeltrommel

Wie definiert zum Beispiel die Firma Pössl die fahrbereite Masse?

Pössl definiert die Masse auf Nachfrage im fahrbereiten Zustand wie folgt:

  • Leergewicht des Fahrzeugs- inkl. Fahrer (75kg)
  • gefüllte Kraftstofftanks
  • gefüllter Wassertank mit reduziertem Volumen (20l)
  • eine gefüllte Alugasflasche (15kg)
  • eine Kabeltrommel (4kg).

Eine Angabe dazu, dass der Kraftstofftank lediglich zu 90% gefüllt ist, gab es nicht.

Was ist nun das "Leergewicht"

Das Leergewicht eines Wohnmobils umfasst das Gewicht, welches das Wohnmobil inklusive Sonderausstattung (vom Hersteller) auf die Waage bringt = Auslieferungsgewicht.

Überladung des Wohnmobils

Konsequenzen bei einer Überladung

Fährst Du unter diesen Umständen in den Urlaub, kann es für dich innerhalb Deutschland und speziell in unseren angrenzenden Ländern teuer werden. Zusätzlich wird dir ab einer gewissen Schwelle eine Weiterfahrt untersagt.

Eine Überladung des Wohnmobils kostet dich in Deutschland je nach prozentualer Überladung zwischen 10€ und 235€. Im europäischen Ausland fallen die Strafen deutlich höher aus und meistens gilt bei Überladung die Null-Toleranz-Grenze. Eine Übersicht über die Bußgelder bei einer Überladung und weitere gute Tipps bekommst du auf der Webseite des VFR-Verlags

Auswirkungen auf das Fahrzeug bei Überladung

Die Auswirkungen einer Überladung sind nicht zu unterschätzen. Die Fahrstabilität des Fahrzeugs nimmt stark ab und dein Bremsweg verlängert sich. Das Fahrzeug kann schneller ausbrechen und sich unkontrolliert verhalten.
Damit gefährdest Du nicht nur dich selbst und deine Insassen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, die absolut unbeteiligt sind.

Hast Du mit einem nachweisbar überladenen Fahrzeug einen Unfall, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Diese kann teilweise oder gar komplett die Leistung einschränken und Du bleibst auf den Kosten sitzen.

Was ist bei einer Auflastung beim Wohnmobil auf über 3,5 Tonnen zu beachten?

Führerschein

Als erstes ist es wichtig, dass du deine Fahrerlaubnis prüfst. Wir beide haben unsere Führerscheine nach 1998 erhalten und dürfen somit kein Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. Hier wäre die einzige Lösung, den Führerschein C1 bzw. C erfolgreich zu erlangen. Dieser wird mit einem Beschluss zum Jahr 2017 nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt, dann darf man zur Gesundheitsprüfung. Mehr Infos dazu findest Du hier

Hast Du deinen normalen Autoführerschein vor dem 1.1.1999 erhalten (Klasse 3), darfst Du Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren.

Maut

In Deutschland ändert sich Stand jetzt nichts für dich, wenn Du dein Fahrzeug auf über 3,5 Tonnen auflastest. Hier greift die LKW Maut erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Es werden allerdings Gespräche geführt, dass auch in Zukunft eine Maut ab 3,5 Tonnen gelten soll.
Reist Du wie wir gerne im Ausland, kann es für dich durch die Auflastung teurer werden. In Österreich z.B. reicht ab 3,5 Tonnen die Klebevignette nicht mehr aus. Hier musst Du eine sogenannte GO-Box nutzen – die Maut wird dann kilometergenau je nach Emissionsklasse berechnet.
Auch in anderen Ländern musst Du streckenabhängig mehr bezahlen oder ebenfalls eine elektronische Box für die Abrechnung nutzen. Informiere dich im Vorfeld rechtzeitig, welche Mehrkosten hier auf dich zu kommen.

Tempolimits

Auch hier gibt es gravierende Änderungen, wenn Du auf über 3,5 Tonnen gehst und unter 7,5 Tonnen bleibst. Gehen wir es im Beispiel Deutschland durch:

Innerorts:
Hier ändert sich nichts, das Tempolimit beträgt weiterhin je nach Beschilderung maximal 50 km/h

Außerorts (exkl. Autobahnen):
< 3,5 Tonnen: 100 km/h bzw. 120 km/h oder nach Beschilderung auf Schnellstraßen 
> 3,5 Tonnen: 80 km/h auch auf Schnellstraßen

Autobahnen:
< 3,5 Tonnen: unbegrenzt, Richtgeschwindigkeit 130 km/h
> 3,5 Tonnen: 100 km/h

Auch in unseren Nachbarländern gibt es Unterschiede bei der 3,5 Tonnen Grenze, teilweise beträgt hier das Tempolimit auch auf Autobahnen 80 km/h.

Parken auf dem Bürgersteig

Hier ändert sich für dich nichts. Innerhalb geschlossenen Ortschaften darfst Du bereits ab 2,8 Tonnen nicht mehr auf dem Bürgersteig parken, soweit dies entsprechend mit einem Schild (Verkehrszeichen 315) freigegeben ist. Der Unterbau des Bürgersteigs ist nicht für so hohe Belastungen ausgelegt.

Überholverbote

Ab 3,5 Tonnen darfst Du dich an die Überholverbote für LKW nach Zeichen 277 halten.

Mindestabstand

Kennst Du die Schilder mit 2 LKW’s und einem Abstand dazwischen? Auch dies musst Du ab 3,5 Tonnen nach Zeichen 273 einhalten, vorausgesetzt das vorherfahrende Fahrzeug ist gleicher Art.

Durchfahrtsbeschränkung

Speziell in Städten oder auf kleineren Landstraßen gibt es oft Schilder, wo eine Durchfahrt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nach Zeichen 253 verboten ist. Auch hier musst Du dich nach der Auflastung daran halten.

Sonstige Beschilderung

Zusätzlich zu dem Schild für Wohnmobile mit dem Zeichen 1048-17 gilt für Wohnmobile über 3,5 Tonnen auch das Zeichen 1048-12 für Kfz über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Halten und Parken bei Dunkelheit

Innerhalb geschlossenen Ortschaften benötigst Du beim Abstellen deines Wohnmobils über 3,5 Tonnen eine eigene Lichtquelle oder Warntafel. Dies wird oft mit reflektierenden Klebebändern an den Fahrzeugkanten gelöst.

Unterlegkeile

Nach § 41 der StVZO „Bremsen und Unterlegkeile“ ist geregelt, dass Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht über 4 Tonnen aufweisen, entsprechende Unterlegkeile mitführen und anwenden müssen.

Warndreieck, Verbandskasten und Co.

Zusätzlich zum Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten darfst Du über 3,5 Tonnen eine Warnleuchte mitführen. Hier kannst Du eine entsprechende zugelassene tragbare Blinkleuchte verwenden.

HU (Hauptuntersuchung)

Bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen musst Du alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung bzw. nach 36 Monaten ab EZ bei Neufahrzeugen.
Beispiel: Kauf 2020, HU 2023, 2025, 2027, 2029, 2031, …

Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen weicht der Zyklus ab. Hier musst Du alle 24 Monate und ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate zur HU.
Beispiel: Kauf 2020, HU 2022, 2024, 2026, 2027, 2028, 2029 …

KfZ-Steuer

Die Steuer erhöht sich durch das Auflasten. Wohnmobile sind normalerweise nach Gewicht besteuert. Der Steuersatz unterscheidet sich je nach Abgasnorm und wird pro angefangenen 200 kg berechnet. Es gelten unterschiedliche Sätze bis 2000 kg und über 2000 kg.

Klingt kompliziert? Im Artikel Kfz Steuer Wohnmobil findest du ausführliche Informationen wie sich die Höhe der Kfz Steuer beim Wohnmobil berechnet (mit Link zu einem Beitragsrechner).
Bei uns sind nach es Abgasnorm Euro 6d Temp 240,- € Steuer pro Jahr. Bei einer Auflastung auf z.B. 3850 kg hätten wir Mehrkosten in Höhe von 20,- € pro Jahr.

Maut Wohnmobil

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Versicherung

Bei PKW’s ist die Berechnungsgrundlage die Einstufung nach Typklassen.
Wohnmobile werden bei der Kaskoversicherung nach Neuwert bzw. Zeitwert berechnet, die Haftpflicht ist einheitlich. Auf Nachfrage bei unserer Versicherung würden für uns keine Mehrkosten bei einer Auflastung auf 3850 kg zukommen.

Ruhezeiten und Sonntagsfahrverbote

Lenk- und Ruhezeiten bzw. Sonntagsfahrverbote hast Du keine zu befürchten, solange dein Wohnmobil als Wohnmobil zugelassen ist und nicht im gewerblichen Güterverkehr Anwendung findet.

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Technische Umrüstung und Eintragung - Kann jedes Wohnmobil aufgelastet werden?

Mögliche Auflastung

Light Chassis
Das Light Chassis kann in verschiedenen Stufen aufgelastet werden. Dies hängt natürlich von deinem Fahrzeug und den ausgewählten Komponenten ab.
Die Auflastung startet bei 3500 kg und geht bis zu 4000 kg.

Maxi Chassis
Das Maxi Chassis bringt serienmäßig bereits mehr Reserven und andere Komponenten mit. Hier kann Fahrzeugabhängig von 3850 kg bis zu 4800 kg aufgelastet werden.

Wie wird eine Auflastung durchgeführt?

Die Technik

Reine Umschreibung der Fahrzeugpapiere
Die einfache und kostengünstige Variante ist die Umschreibung auf Basis eines Gutachten deines Fahrzeugherstellers. Viele Hersteller bieten ein entsprechendes Gutachten an, bei dem Du dein Fahrzeug z.B. auf 3850 kg auflasten kannst.
Frage hier am besten bei deinem Hersteller nach, ob er Dir ein hier ein Gutachten ausstellen kann.

Zusatz-Schraubenfeder an der Hinterachse
Die zweite „Stufe“ wäre eine Zusatz-Schraubenfeder an der Hinterachse. Diese Variante wird sehr gerne bei den Light-Chassis genutzt, da hier speziell die Hinterachslast schnell an ihre Grenzen kommt.

Zusatz-Luftfederung Hinterachse und verstärkte Feder an der Vorderachse
Die nächste Stufe wäre eine Zusatz-Luftfederung an der Hinterachse und optional eine verstärkte Feder an der Vorderachse. Mit dieser Kombination kann im Kastenwagen Bereich bereits die maximal mögliche Auflastung erreicht werden.

Vollluft-Fahrwerk
Der König unter den Umrüstungen. Sehr komfortabel, integrierte Niveauregulierung und eine immer gleichbleibende Bodenfreiheit bei Beladung. Das Luftfahrwerk hat sehr viele Vorteile zu bieten und ist entsprechend die teuerste Variante. Auch hier lässt sich die maximal mögliche Auflastung realisieren.

Felgen und Reifen
Speziell beim Light-Chassis werden relativ schnell neue Reifen und Felgen fällig. Die original montierte 15-Zoll Bereifung ist nicht auf große Lasten ausgelegt und muss ab einer bestimmten Stufe der Auflastung mit getauscht werden.

Einbauzeit, Eintragung und Kosten

Je nach Variante startet die Einbauzeit bei ca. 2 Stunden und kann bis zu zwei Tagen bei einem Luftfahrwerk dauern.
Die Eintragung fällt relativ einfach aus. Lässt Du dein Fahrzeug von einem Fachbetrieb umbauen, erhältst Du ein Gutachten, mit dem Du direkt zu Zulassungsstelle kannst. Hier werden deine Fahrzeugpapiere entsprechend umgeschrieben und die Auflastung eingetragen.

Die Kosten für eine Auflastung starten je nach Fahrzeug bei 500,- € und können mehrere tausend Euro bei einem Luftfahrwerk betragen. Lass dir hier am Besten ein Angebot machen, das auf dein Fahrzeug und deine Anforderungen zugeschnitten ist.

Alternativen und Gewichtseinsparung

Hierzu beschäftigen wir uns ausführlich beschäftigt und einen eigenen Artikel verfasst. Diesen findest du hier:

Maut Wohnmobil

Wie wird die Maut für dein Wohnmobil berechnet und wo erfolgt eine Erhöhung ab dem 01.01.2023? Das klären wir in diesem Beitrag.

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Fazit

Wie Du sehen kannst, bringt eine Auflastung am Wohnmobil nicht nur Vorteile. Es sind viele Dinge, die Du beachten musst. Letztendlich sind es die vielen kleinen Dinge, die für oder auch gegen eine Auflastung sprechen.

Fassen wir die Vor- und Nachteile noch einmal kurz zusammen:

Das Wohnmobil aufzulasten, bringt folgende Vorteile:

  • Kein Verzicht bei Ausstattung und Gepäck
  • Keine Probleme mit der Versicherung beim Unfall da keine Überladung
  • Die Bodenfreiheit und der Komfort ist meist höher, da das Wohnmobil im vollbeladenen Zustand stark einfedert und durch die Auflastung Reserven da sind
  • Bessere Fahreigenschaften und sichereres fahren durch mehr Reserve am Fahrwerk und weniger Wankneigung
  • Teils weniger Verschleiss an den Achsteilen
  • Bei Zusatzluftfederung an der Hinterachse Anpassung der Höhe möglich

Nachteile bei der Auflastung am Wohnmobil

  • Über 3,5t eventuell andere Fahrerlaubnis notwendig
  • Mautgebühren und Bußgelder erhöhen sich teilweise, oft elektronische Boxen (z.B. Go Box) statt Vignette für die Maut notwendig
  • Andere Tempolimits gültig
  • Überholverbote und Mindestabstand von LKW müssen eingehalten werden
  • Zu Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten kommt eine Warnleuchte hinzu, ab 4t zusätzlich noch Unterlegkeile
  • Abstellen und Parken innerhalb Ortschaften nur mit Warntafel, zusätzlicher Warnleuchte oder reflektierende Klebebänder an den Kanten
  • Durchfahrtsbeschränkungen >3,5t müssen beachtet werden
  • Höhere Steuer, da Berechnung bei Wohnmobilen nach Gewicht und Schadstoffklasse
  • Hauptuntersuchung (HU) ab EZ 2-jährlich, ab dem siebten Jahr jährlich

Hast Du dein Wohnmobil aufgelastet?

Welches zulässige Gesamtgewicht darfst Du mit dir rum fahren? 🙂 Was sind für dich die nervigsten Auswirkungen einer Auflastung?

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Dieser Beitrag hat 11 Kommentare

  1. René

    Hallo ihr Zwei,

    wie immer sehr informativ, vielen Dank dafür 🙂

    Ich habe mal eine gesamthafte Frage zu eurem SetUp.
    Ihr habt ja um die 18″ Felgen mit den AT Reifen zu montieren eure Achslasten auf 2060kg (VA+HA) reduziert.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr die Zusatz-Luftfederung für die Hinterachse und verstärkte Feder an der Vorderachse verbaut.

    Meine Frage ist nun, habt ihr euer Gesamtgewicht auch erhöht und wenn ja auf welches Gesamtgewicht habt ihr aufgelastet?

    Hintergrund der Frage ist, dass wir mit den 3500kg in unserem Kasten nicht auskommen und ich gerne auf 4000kg auflasten würde.
    Da wir aber auch gerne 18″ + AT-Reifen hätten, müssten wir ja gleichzeitig die Achslasten auf 2060kg (VA+HA) reduzieren.
    Hier sind wir nicht sicher, ob das sinnvoll und überhaupt technisch umsetzbar ist.

    Besten Dank für eure Antwort

    1. Basti

      Hi René,

      wir haben hinten die Zusatzluftfederung von VB (2-Kreis Ausführung) und vorne für die Höherlegung die VB Komfort-Federn.
      Unser Fahrzeug ist nicht aufgelastet, wir haben weiterhin die 3,5 Tonnen.
      Rein theoretisch sollte es mit den Achslasten auf 4 Tonnen gehen, ich bin mir aber nicht sicher, ob es für eine solche Kombination ein Gutachten gibt oder ob das per Einzelabnahme abgenommen werden muss.

      Am besten ist Du kontaktierst z.B. Björn Gärttling von der Firma ORC, die helfen dir bestimmt weiter:
      Tel: +49-7335 – 92 33 050
      Mail: info@orc-exklusiv.de

      Liebe Grüße
      Grit und Basti

  2. Robert

    Bei den Vor- und Nachteilen der Auflastung ist eine falsche Angabe: für das Parken auf dem Bürgersteig gibt es keine Gewichtsgrenze. Das ist Grundsätzlich verboten und kostet ein Bußgeld ab € 55,-

    Grundlegend ist hier zum einen § 2 Abs. 1 StVO, der besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zu befahren ist also allgemein untersagt.

    Bezüglich des Parkens ist vor allem § 12 Abs. 4 von Bedeutung. Aus diesem kann geschlussfolgert werden, dass sowohl das Parken als auch das Halten auf dem Gehweg grundsätzlich untersagt ist. Dies gilt also auch dann, wenn Sie beim Parken nur halb auf dem Gehweg stehen.

    Einen weiteren Anhaltspunkt liefert § 12 Abs. 4a StVO, der besagt, dass nur der rechte Gehweg bzw. in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zum Parken zu benutzen ist. Allerdings gilt dies nur, wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Auch aus diesem Zusatz kann geschlossen werden, dass ein allgemeines Gehwegparkverbot existiert, welches jedoch aufgehoben werden kann.

    1. Basti

      Hallo Robert,
      Parken auf dem Bürgersteig ist dann erlaubt, wenn es mit dem Verkehrszeichen 315 entsprechend freigegeben wurde. Darauf bezieht sich das Limit mit den 2,8 Tonnen, nicht auf das allgemeine Parken auf dem Bürgersteig.

      Liebe Grüße
      Grit & Basti

  3. Jörg

    Vielen Dank für den informativen Beitrag. Nach meinem Verständnis ist doch die Auflastung von aussen nicht ohne weiteres erkennbar. Habt ihr aus euren Erfahrungen Geschwindigkeitskontrollen in Zusammenhang mit dem Fahrzeuggewicht erlebt ? Wenn ich theoretisch mit dem aufgelasteten Fahrzeug mit 100 auf der Landstrasse oder 120 auf der Autobahn unterwegs wäre, würde das doch typischerweise nicht auffallen. Ich kenne bislang nur isolierte Gewichtkontrollen oder reine Geschwindigkeitskontrollen., die sich dann aber an den Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrzeuge unter 3,5t orientieren. Ich würde also theoretisch bei der Kontrolle auf der Landstrasse mit Tempo 100 durchrutschen, obwohl ich bei Auflastung eigentlich nur 80 fahren dürfte… ?

    1. Basti

      Hey Jörg,
      wir haben bisher keine gewichtsabhängigen Geschwindigkeitskontrollen bei Wohnmobilen erlebt.
      Liebe Grüße
      Grit und Basti

  4. peter

    Hallo, danke für den Beitrag, den ich jetzt erst gefunden habe.
    Weit oben steht etwas von einem Schwellwert, bis zu den eine Überladung toleriert werden kann.
    Meine Frage ist, wenn ich z. B mit 100 kg überladen bin und damit noch innerhalb der 5 % Schwelle, darf man dann mit dieser Überschreitung noch weiterfahren oder muss dann zwingend abgeladen werden ( wie auch immer )

  5. Gerhard

    Hallo,
    mein Bürstner Lyseo Harmony Line ist leider im Leerzustand schon viel zu schwer. Vor einer längeren Urlaubsreise haben wir das Fahrzeug ohne Beladung gewogen und wir waren bei 3.480 kg. Nach der Beladung inkl. Roller lag das Gewicht bei 3.840 kg. Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren haben wir das Fahrzeug auflasten lassen. Die genannten Nachteile bzgl. Maut und TÜV-Frequenz müssen wir leider in Kauf nehmen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen stören mich weniger. Was oft lästig ist, sind die Einschränkungen die durch die LKW-Verkehrsschilder zusätzlich einzuhalten sind.

  6. Gerhard

    inkl. Beladung war das Gewicht 3.840 und nicht wie genannt 3.480 kg.

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