Wie wird die Kfz-Steuer für dein Wohnmobil berechnet und erfolgt eine Erhöhung ab dem 01.01.2021?

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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 01.12.2020.

Wohnmobilzulassung

Als erstes gilt es zu klären, ab wann ein Wohnmobil auch ein Wohnmobil ist.

Der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wird wie folgt definiert:

Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
c) Kochmöglichkeit
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein.

(Quelle: ADAC)

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Wie wird ein Wohnmobil besteuert?

Die Höhe der Kfz-Steuer für dein Wohnmobil richtet sich nach zwei Faktoren:

  • nach dem zulässigen Gesamtgewicht und
  • nach der Schadstoffklasse.

Die Berechnung der Wohnmobil Kfz-Steuer weicht zum PKW ab – beim PKW wird der Steuersatz Hubraum und CO2 orientiert berechnet.

Was ist mein zulässiges Gesamtgewicht?

Die Angabe dazu findest du im Fahrzeugschein unter Punkt F.1: Technisch zulässige Gesamtmasse in kg.

In unserem Beispiel beträgt die technisch zulässige Gesamtmasse 3.500 kg.

Wie ermittle ich meine Schadstoffklasse?

Zuerst benötigst du die Emissions-Schlüsselnummer. Sie steht wie beim Pkw in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.
Mit dieser Emissions-Schlüsselnummer kannst du nun deine Wohnmobil-Schadstoffklasse ermitteln.
In unserem Beispiel haben wir die Emissionsklasse S6.

(Quelle: ADAC)

Kfz-Steuer beim Wohnmobil berechnen

Wie oben bereits beschrieben wird die Kfz-Steuer beim Wohnmobil anhand der Emissionsklasse und der technisch zulässigen Gesamtmasse berechnet. Wichtig ist hier zu beachten, dass es für die Berechnung beim Gewicht zwei Sätze gibt:

  • Steuersatz bis 2.000 kg
  • Steuersatz über 2.000 kg

Schadstoffklasse S4 und besser

Gesamtgewicht Steuersatz pro angefangenen 200kg Gesamtgewicht
bis zu 2.000 kg
16,- €
über 2.000 kg
10,- €

insgesamt jedoch nicht mehr als 800,- €

Schadstoffklasse S3 oder S2

Gesamtgewicht Steuersatz pro angefangenen 200kg Gesamtgewicht
bis zu 2.000 kg
24,- €
über 2.000 kg
10,- €

insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,- €

Schadstoffklasse S1 oder andere, die vorherigen Anforderungen nicht erfüllen

Gesamtgewicht Steuersatz pro angefangenen 200kg Gesamtgewicht
bis zu 2.000 kg
40,- €
über 2.000 kg bis zu 5.000 kg
10,- €
über 5.000 kg bis zu 12.000 kg
15,- €
über 12.000 kg
25,- €

Sonderfall Kfz-Steuer Wohnmobil Oldtimer

Für Wohnmobile mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro je Jahr.

Saisonkennzeichen

Wenn ein Wohnmobil nur für einige Monate zugelassen ist, zahlt man auch nur für diesen Zeitraum Steuern.
Beispiel: Die Kfz-Steuer deines Wohnmobils kostet 240,- € im Jahr. Du möchtest das Fahrzeug aber immer nur von März bis Oktober (8 Monate) anmelden und nutzt hierfür ein Saisonkennzeichen. Für diesen Zeitraum kostet die Kfz-Steuer deines Wohnmobils nur 160,- €.

Beispiel Berechnung Wohnmobil Kfz-Steuer

Unser Wohnmobil ist ein Pössl Summit 640. Als Basisfahrzeug haben wir einen Fiat Ducato mit dem 160PS Diesel-Motor und ein eingetragenes zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg.
Laut dem Punkt 14.1 unserer Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat unser Fahrzeug die Emissionsklasse 36CI. Damit sind wir in die Schadstoffklasse S6 eingestuft.

Unser Steuersatz beträgt damit

  • bis zu 2.000kg 16,- € je angefangene 200kg
  • über 2.000 kg 10,- € je angefangene 200kg

Somit rechnen wir für unser eingetragenes Gesamtgewicht von 3.500kg:

  • bis 2.000 kg
    • 2000 kg / 200 kg * 16,- € = 160,- €
  • Von 2.000 bis 3.500 kg
    • 1500 kg / 200 kg = 7,5 = 8
    • 8 * 10 € = 80,- €
  • Gesamt: 160,- € + 80,- € = 240,- €

Die Kfz-Steuer für unser Wohnmobil beträgt somit 240,- € pro Jahr.

Beachte, dass es immer pro angefangene 200 kg gerechnet wird. Rein theoretisch könnten wir somit unser Wohnmobil auf 3.599 kg auflasten, ohne damit mehr an Kfz-Steuern bezahlen zu müssen.
Du kannst die Kfz-Steuer für dein Wohnmobil natürlich auch ganz einfach beim Bundesfinanzministerium direkt ausrechnen lassen. Den Link dazu findest du hier.

Welche Kosten sonst noch bei einem Wohnmobil auf dich zukommen verraten wir dir hier.

Besonderheit bei später aufgelasteten Fahrzeugen

Besitzt du ein Wohnmobil, das ursprünglich ein zulässiges Gesamtgewicht bis 2.800 kg hatte und später aufgelastet wurde? Hier besteht die Möglichkeit, die Emissions-Schlüsselnummer bis 2.800 kg zGG weiterhin in den Fahrzeugpapieren eingetragen zu lassen.

In deinem Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 1 findest du diese Angabe unter dem Punkt 14.1
Die ersten beiden Ziffern „04“ stehen für Wohnmobile bis 2800 kg zGG, die Ziffern „06“ für Wohnmobile über 2800 kg zGG.

Höhere Wohnmobil Kfz-Steuer ab 2021?

Muss ich nun ab 2021 mehr Kfz-Steuer für mein Wohnmobil bezahlen? Die gute Nachricht ist: Nein, musst du nicht!
Es wird aktuell weder für Wohnmobile mit Erstzulassung bis 31.12.2020 noch für Wohnmobile mit einer EZ ab 01.01.2021 mehr Kfz-Steuer erhoben.

Die Änderung des Kraftfahrtsteuergesetzes ab 01.01.2021 betrifft lediglich erstmals zugelassene Pkw mit Verbrennungsmotoren, besonders emissionsreduzierte Pkw, reine Elektrofahrzeuge sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht.

Details dazu findest Du direkt beim Zoll und beim ADAC.

Wie stehst du zu dem Thema Steuererhöhung?

Findest du es gut, das speziell Fahrzeuge mit hohem CO2 Ausstoß höher besteuert werden? Schreibe deine Meinung dazu gerne unten in die Kommentare.

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